Bootshaftpflicht - Yachthaftpflicht
Die Aufgabe der Yacht-Haftpflicht-Versicherung ist es, Sie vor dem finanziellen Risiko durch Schäden an Dritten, seien es Personen- Sach- oder Vermögensschäden, die Sie schuldhaft mit Ihrer Yacht verursachen, zu schützen. Eine weitere Aufgabe der Bootshaftpflicht ist es, Sie vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen und diese entsprechend abzuwehren.
Folgende Punkte sollten Sie bei der Auswahl des geeigneten Versicherungsschutzes in der Bootshaftpflichtversicherung beachten:
- Umweltschäden:
- Beinhaltet der Versicherungsschutz auch die Deckung bei Umweltschäden durch höhere Gewalt wie Sturm oder Feuer (ohne eigenes Verschulden).
- Crewmitglieder:
- Sind Ansprüche der Crewmitglieder mitversichert, wenn durch Sie als Skipper oder eines der Crewmitglieder einer der anderen Crewmitglieder zu Schaden kommt.
- Sicherheitsleistung:
- Bei Beschlagnahme in einem ausländischen Hafen sollte die Sicherheitsleistung im Rahmen der Haftpflichtversicherung mitversichert sein.
- Bergehilfe:
- Die Bootshaftpflicht sollte Versicherungsschutz bieten, wenn Sie Bergehilfe leisten und dabei die andere Yacht beschädigen.
- Erweiterte Deckung:
- Es sollte möglich sein in der Bootshaftpflichtversicherung den Versicherungsschutz zu erweitern, um den Punkt der Mitversicherung einer Skipperhaftpflicht, als auch um eine Forderungsausfall-Deckung.