Reiserücktrittskosten

Sie planen eine Urlaubsreise und chartern ein Boot. Leider können Sie die Reise nicht antreten. Sehr oft verlangen die Veranstalter die Zahlung des kompletten Reisepreises oder eine Stornierungsgebühr. Hierfür als auch für eine unterbrochene Reise, aufgrund versicherten Ereignisses, springt die Reiserücktrittversicherung an, je nach Umfang des Versicherungsschutzes.

Auch als versicherbares Risiko einschließbar ist die Insolvenz des Charteryacht-Betreibers.