Skipperhaftpflicht
Charterschiffe verfügen in der Regel sowohl über eine Haftpflichtversicherung als auch eine Vollkaskoversicherung. Die Skipper-Haftpflicht ist daher als Ergänzung zu bestehenden Versicherungen zu sehen. Sie deckt die Schäden, die die Bootshaftpflicht oder Bootskasko nicht deckt, weil z.B. deren Deckungsumfang oder die Versicherungssumme zu gering ist.
Auf folgende Leistungskriterien sollten Sie achten:
- Mitversicherung von grob fahrlässig verursachten Kaskoschäden am gecharterten Boot
- Haftpflichtansprüche von Crewmitgliedern untereinander sollten versichert sein
- Es sollte mindestens eine Versicherungssumme von 50.000 € für Sicherheitsleistungen und Kautionszahlungen enthalten sein.
- Der Ausfall von Chartereinnahmen aufgrund eines durch Sie herbeigeführten Schadens sollte mitversichert sein.