Skipperhaftpflicht

Charterschiffe verfügen in der Regel sowohl über eine Haftpflichtversicherung als auch eine Vollkaskoversicherung. Die Skipper-Haftpflicht ist daher als Ergänzung zu bestehenden Versicherungen zu sehen. Sie deckt die Schäden, die die Bootshaftpflicht oder Bootskasko nicht deckt, weil z.B. deren Deckungsumfang oder die Versicherungssumme zu gering ist.

Auf folgende Leistungskriterien sollten Sie achten: